DAT überarbeitet ihren Leitfaden für die Pkw-Verbrauchswerte

DAT bereitet für das Frühjahr 2019 neue Darstellung der CO2- und Verbrauchswerte für Pkw vor.

Bildunterschrift: Bisher erschien der „CO2-Leitfaden“ als PDF und in gedruckter Form. Er bleibt bis zur Novellierung der Pkw-EnVKV gültig.
  • Neuer DAT-Leitfaden wird in Abstimmung mit dem BMWi und den Verbänden der Automobilindustrie 2019 zur Verfügung gestellt
  • Publikationstermin hängt vom Inkrafttreten der Gesetzesnovellierung und der Verfügbarkeit der Herstellerdaten ab
  • Bisheriger „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch 2018“ bleibt noch bis zur Novellierung der Pkw-EnVKV gültig
  • DAT-Leitfaden wird zukünftig als Online-Datenbank zur Verfügung gestellt und mit Such-, Filter- und Vergleichsfunktionen komfortabel zu bedienen sein
  • Nutzung wird für Endverbraucher wie bisher kostenfrei bleiben

Die Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT) bereitet für das Frühjahr 2019 eine neue Darstellung der CO2- und Verbrauchswerte für Pkw vor. Der neue DAT-Leitfaden entsteht auf Grundlage der zukünftigen Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) und in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie den Verbänden VDA (Verband der Automobilindustrie e.V.) und dem VDIK (Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V.).

Die Darstellung strukturierter WLTP-Werte sämtlicher in Deutschland angebotenen Neufahrzeuge erfolgt künftig in Form einer Webapplikation. Verschiedene praktische Filter- und Vergleichsfunktionalitäten ermöglichen ein komfortables Handling für den Endverbraucher.

„Seit der Einführung der ‚Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung‘ – kurz Pkw-EnVKV – im Jahr 2004 publiziert die DAT die CO2- und Verbrauchswerte der Hersteller und Importeure. Mit der Einführung der breit gefächerten WLTP-Messung wird auch das Datenvolumen des DAT-Leitfades in ganz erheblichem Umfang steigen. Um die Informationen den Verbrauchern dennoch in einer praktikablen Art und Weise verfügbar zu machen, werden wir den DAT-Leitfaden zukünftig ausschließlich online zur Verfügung stellen“, erklärt Jens Nietzschmann, DAT-Geschäftsführer. „Selbstverständlich bleibt der Leitfaden für interessierte Endverbraucher weiterhin kostenfrei und dient dem Handel und den Herstellern als notwendige Referenzquelle. Bis die Novellierung der Pkw-EnVKV im kommenden Jahr Gesetzeskraft erlangt und damit auch die Rahmenbedingungen der Veröffentlichungspflichten geregelt sind, haben wir leider keine Möglichkeit den bestehenden, für 2018 gültigen DAT-Leitfaden um die WLTP-Werte zu ergänzen.“

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Hintergrundinformation

Mit der Verordnung (EU) 2017/1151 erfolgte die verbindliche Einführung des neuen WLTC / WLTP für die Typprüfung neuer Modelle und neuer Motorvarianten ab 1. September 2017 und ab 1. September 2018 für alle neu zugelassene Fahrzeuge.

Der Begriff WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) beschäftigt die Automobilwirtschaft derzeit intensiv und wird den Markt in den kommenden Monaten voraussichtlich weiter bestimmen. Mit der Umstellung auf WLTP will der Gesetzgeber Verbrauchs- und Emissionswerte erreichen, welche näher an den im täglichen Fahrbetrieb der Automobile in Kundenhand erreichbaren Werten liegen und trotzdem vergleichbar bleiben. Die nach dem bisher gültigen NEFZ (Neuer Europäische Fahrzyklus) ermittelten Messwerte wurden zuletzt als zu theoretisch angesehen.

Bis zur Novellierung der Pkw-EnVKV, voraussichtlich im Frühjahr 2019, bleiben die Werte des Neuen Europäischen Fahrzyklus‘ (NEFZ) in der DAT-Publikation „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch“ sowie beim Pkw-Label im Handel verbindlich vorgeschrieben. Die bereits nach WLTP ermittelten Werte werden für diesen Zweck in NEFZ-Werte umgerechnet. Die Fahrzeughersteller können die WLTP-Werte zusätzlich freiwillig veröffentlichen, allerdings muss für den Kunden/Autokäufer beim Labeling die NEFZ-Relevanz klar ersichtlich sein.

Der DAT-Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch ist daher in den kommenden Monaten in seiner für 2018 gültigen Form weiterhin verordnungskonform. Die Druckversion „Ausgabe 2018“ und die Onlineversion „Ausgabe Q3/2018“ behalten bis auf weiteres ihre Gültigkeit.